Was ist Verhaltenstherapie?


Die Verhaltenstherapie vereint ein ganzes Spektrum an Anwendungsmöglichkeiten mit dem Ziel den Patienten nach Einsicht in seine jeweiligen Ursachen und der persönlichen Entstehungsgeschichte seiner Probleme, Methoden und Hilfestellungen in die Hand zu geben, um unerwünschtes, störendes Verhalten abzubauen und ein verändertes Verhalten anzuwenden bzw. neue, angemessene Reaktionsweisen zu erlernen. 

Die vielfältigen und gut anwendbaren Behandlungstechniken ermöglichen psychische und psychosomatische Krankheiten oder Störungen durch spezielle Therapien nicht nur wesentlich zu verbessern, sondern sogar auch gänzlich zu heilen. Zahlreiche wissenschaftliche Studien zur Verhaltenstherapie belegen deren Erfolg.

Verhaltenstherapie ist ein spezielles Behandlungsverfahren, das sich auf bewährte Forschungsbefunde stützt. Verhaltenstherapie bildet für Patienten eine Hilfestellung, um spezielle Veränderungen in Gang zu setzen und spezielle Ziele zu erreichen. Wichtige Ansatzpunkte sind die konkreten Verhaltensmuster und Sichtweisen einer Person. Verhaltenstherapeuten arbeiten mit Einzelpersonen, mit Eltern, Kinder, Paaren, Familien und Gruppen.

 

Zentrale Ziele der Verhaltenstherapie sind die Hilfe bei der Veränderung hinderlicher Denk- und Verhaltensmuster sowie eine Unterstützung bei dem Erlernen zielführender Strategien; damit sollen Patienten generell mehr Kontrolle über ihr Leben bekommen.

 

 

*copyright www.verhaltenstherapie-avm.at 

Was bedeutet Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision?


Bei Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten in Ausbildung unter Supervision handelt es sich um jene Ausbildungskandidatinnen/Ausbildungskandidaten im psychotherapeutischen Fachspezifikum, die von einer anerkannten fachspezifischen Ausbildungseinrichtung formal  durch eine Bescheinigung über die erworbene fachlich methodenspezifische Kompetenz zur Patientinnen/Patienten Behandlung autorisiert worden sind, wobei diese Bescheinigung oftmals zeitlich (z.B. auf drei Jahre) begrenzt ist. Die Voraussetzung für die Erlangung dieser Bescheinigung ist auch in der Supervisionsrichtlinie des Bundesministeriums für Gesundheit festgelegt (vgl. Punkt IV.4). Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten in Ausbildung unter Supervision haben gemäß § 6 Abs. 2 Z 4 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990, im Rahmen des praktischen Teils der fachspezifischen Ausbildung auch eine psychotherapeutische Tätigkeit (Diagnostik,  Planung, Behandlung, Evaluation etc.) gemäß § 1 leg.cit. in der Dauer von zumindest 600  Stunden unter begleitender fachlicher Supervision durch Lehrtherapeutinnen/ Lehrtherapeuten der anerkannten fachspezifischen Ausbildungseinrichtung im Umfang von zumindest 120 Stunden zu absolvieren.  Inhalt der Lehrsupervision ist die Reflexion der psychotherapeutischen Tätigkeit, insbesondere des behandlungstechnischen Vorgehens im Hinblick auf die fachgerechte Ausübung und Gewährleistung der Qualität. Die anerkannten fachspezifischen Ausbildungseinrichtungen führen jeweils eine Liste der Psychotherapeutinnen/ Psychotherapeuten in Ausbildung unter Supervision und tragen die entsprechende Verantwortung für diesen Ausbildungsteil ihrer Auszubildenden mit. Das bedeutet, dass Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten in Ausbildung unter Supervision, vergleichbar selbständig berufsberechtigten Psychotherapeutinnen/ Psychotherapeuten, psychotherapeutische Leistungen eigenständig unter engmaschiger fachlicher Lehrsupervision erbringen müssen und daher auch dürfen. Das bedeutet zudem, dass nicht nur im Rahmen von Arbeitsverhältnissen vergleichbar jenen der Turnusärztinnen/Turnusärzte, diese psychotherapeutischen Leistungen weitgehend eigenständig für eine versorgungswirksame Behandlung von psychisch leidenden und kranken Patientinnen/Patienten erbracht werden.

 

 

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